Denn für das Recht zu kämpfen, lohnt sich. Immer.

Im Zentrum meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin steht die Einhaltung der Rechte meiner Mandant∙innen unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse. Doch der Kontakt mit dem Rechtssystem kann kompliziert, verunsichernd und einschüchternd sein. Deshalb ist es mir wichtig, meine Mandant∙innen nicht nur inhaltlich zu unterstützen, sondern sie durch alle Schritte zu begleiten und meine Arbeit transparent und in enger Abstimmung mit ihnen zu gestalten.

Ich freue mich darauf, den Weg zu einem Stückchen mehr Gerechtigkeit gemeinsam mit Ihnen zu gehen.

Schwerpunkte

Strafrecht

Opferschutz

Als Opferanwältin unterstütze ich insbesondere Opfer von sexualisierter, familiärer und häuslicher Gewalt, Hass im Netz, Menschenhandel, Zwangsheirat und Gewaltverbrechen.

Wurden Sie selbst Opfer von Gewalt, eines sexuellen Übergriffs oder Hass im Netz, so berate ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstütze Sie auch bei der Suche nach einer passenden Opferschutzeinrichtung. Als Opfer bestimmter Delikte haben Sie auch – für Sie kostenfreien – Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.

Auch wenn jemand in Ihrem Umfeld von häuslicher Gewalt betroffen oder von Verschleppung bedroht ist, Opfer von Zwangsheirat oder Menschenhandel wurde, stehe ich Ihnen mit den verfügbaren juristischen Mitteln sowie meinem Netzwerk an Schutz- und Beratungseinrichtungen zur Seite.

Cybercrime

Sie wurden Opfer von Beleidigungen, Beschimpfungen oder falschen Behauptungen in sozialen Netzwerken oder anderen Medien? Sie sind von Cybermobbing betroffen, jemand hat ohne Ihr Einverständnis kompromittierende Bilder von Ihnen an andere Personen verschickt oder veröffentlicht?

Ich unterstütze Sie rasch und effektiv dabei, Ihre Rechte zu wahren und dafür zu sorgen, dass das beeinträchtigende Verhalten endet.

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts profitieren meine Mandant∙innen von meiner juristischen und beraterischen Erfahrung vor allem im Bereich der Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit.

Arbeitnehmer∙innen

Arbeitnehmer∙innen vertrete ich insbesondere im Bereich des Gleichbehandlungsrechts, des Antidiskriminierungsrechts sowie bei motivwidrigen Kündigungen.

Werden Sie schlechter behandelt, seit Sie Ihre Schwangerschaft bekannt gegeben haben? Ihnen wird die Väterkarenz nicht gestattet? Befürchten Sie negative Konsequenzen, wenn Sie die Rechte, die Ihnen als Elternteil zustehen, in Anspruch nehmen? Wurden Sie wenige Jahre vor Antritt Ihrer Pension gekündigt? Oder werden Sie im Arbeitsumfeld gemobbt?

Oft werden antidiskriminierungsrechtliche Verpflichtungen im Arbeitsumfeld verletzt, doch bei den betroffenen Arbeitnehmer∙innen gibt es aufgrund der vielen damit zusammenhängenden Ängste (zB vor Jobverlust) Zurückhaltung, sich gegen das Fehlverhalten (juristisch) zur Wehr zu setzen. Nichts zu tun, verbessert die Situation allerdings mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Im Gegenteil.

In einem Erstgespräch können wir in einem ersten Schritt gemeinsam abklären, ob ein Verhalten vorliegt, das gegen das Antidiskriminierungsrecht verstößt und was wir dagegen tun können. Gerne unterstütze ich Sie auf dem Weg hinaus aus Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz.

Arbeitgeber∙innen

Ich unterstütze Arbeitgeber∙innen in der Umsetzung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds. Die Leistungen umfassen unter anderem die Schulung der Mitarbeiter∙innen und Führungskräfte, die Optimierung der internen Prozesse sowie die Durchführung interner (Compliance-)Ermittlungen im Fall einer Diskriminierungsbeschwerde. Mehr Informationen hierzu finden Sie auch auf: www.upright.at.

Diskriminierungsschutz außerhalb des Arbeitsplatzes

Das österreichische Antidiskriminierungsrecht beschränkt sich nicht auf den Bereich des Arbeitsplatzes. Es bestehen auch Diskriminierungsverbote in anderen Bereichen, wie beispielsweise für Kund∙innen im Dienstleistungsbereich

oder in der Gastronomie. Wurden Sie Opfer von Diskriminierung und möchten nähere Informationen zu möglichen rechtlichen Schritten? Ich berate Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Über mich

Dr.in Yara Hofbauer, LL.M (Harvard)

Seit 2022:
Selbstständige Rechtsanwältin in Wien

Seit 2019:
Trainerin und (ehem.) Unternehmensberaterin im Rahmen des Kollektivs upright, für Diskriminierungsschutz in Arbeit und Bildung

2020 – 2021:
Fachkundige Laienrichterin am Bundesverwaltungsgericht

2019 – 2021:
Case Handlerin Bundeswettbewerbsbehörde, Abschluss der Grundausbildung mit Auszeichnung

2014 – 2018:
Rechtsanwaltsanwärterin

2018:
Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung

2014, 2015:
Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Wien

2014 – 2018:
Dr.iniur, Universität Wien

2013 – 2014:
LL.M, Harvard Law School

2009 – 2013:
BA, MA (Politikwissenschaft), Universität Wien

2011:
Erasmus, Universidad Alcalá de Henares (Madrid)

2008 – 2012:
Mag.aiur, Universität Wien

Publikationen (Auszug)

2024:
Hofbauer/Knapp, Diskriminierungsschutz Studierender, zfhr 23, 22.

2023:
Hofbauer, Opferrechte – ein zahnloser Tiger?, Journal für Strafrecht 2023/2, 98.

2023:
Hofbauer, Das ist Diskriminierung! Verstehen, was hinter dem Vorwurf steckt, Unrast Verlag.

2022:
Hofbauer, Rezension: Maria Sagmeister, Geschlechtergerechte Arbeitsteilung. Der arbeitsrechtliche Schutz von Eltern zwischen Zwang und Autonomie, in: Kritische Justiz (KJ) 1/2022, 120-123.

2021:
Akii/Greif/Hofbauer, Compliance im Antidiskriminierungsrecht, Linde Verlag.

2020:
Fürlinger/Hofbauer/Wurm, Kartellverfahren im Marktmachtmissbrauch: Wohin geht die digitale Reise?, ÖZK 2020, 207.

2020:
Apostol/Hofbauer, Sexuelle Integrität. Rechtlicher Schutz und dessen Durchsetzung, Manz Verlag.

2019:
Hofbauer/Harsdorf, Wettbewerb und Gender, ÖZK 2019, 173.

2019:
Balthasar-Wach/Hofbauer, Der Einfluss von #MeToo auf M&A Deals, juridikum 3/2019, 326.

2019:
Hofbauer, Falschbehauptung – wie die Person hinter einer Aussage ihren Wahrheitsgehalt beeinflusst, in Steiner (Hg), WAS 112 – Echt Wahr? (2019), 59.

2016:
Balthasar-Wach/Hofbauer, Hirst vs Delvigne: Wendepunkt für das aktive Wahlrecht von Straftätern in der EU?, Journal für Strafrecht 2016/2, 148.

Mitgliedschaften

In Zusammenarbeit mit

In ständiger
Kooperation mit

Vor dem Recht ist die Würde aller Menschen gleich

Honorar

Erstgespräch

Das Honorar für ein Erstgespräch im Ausmaß von bis zu einer halben Stunde in meinen Büroräumlichkeiten oder online beläuft sich auf brutto EUR 150,-. Insofern danach eine Zusammenarbeit zu Stande kommt, vereinbaren wir eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Abrechnungsmethode.

Für Sie im Einsatz

Es gibt für Rechtsanwält∙innen unterschiedliche Abrechnungsmethoden. Allgemeine Informationen finden Sie in der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) herausgegebenen Broschüre „Mein Recht ist kostbar“.

Das Honorar kann nach den gesetzlich vorgesehenen Tarifmethoden erfolgen, die sich aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), in den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und im Notariatstarifgesetz (NTG) ergeben.

Bei im Voraus gut einschätzbarem Aufwand, kann die Abrechnung auch mittels einer Pauschale erfolgen.

Die transparenteste Abrechnungsmethode ist der Stundensatz, der abhängig von der konkreten Tätigkeit festgelegt wird.

Unabhängig von der Abrechnungsmethode ist selbstständig für die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung zu sorgen. Insoweit die Deckungsanfrage/-abrechnung durch die Kanzlei erfolgen soll, handelt es sich dabei um eine kostenpflichtige Leistung.

FAQ’s

Ich werde zu Hause misshandelt. Was kann ich tun?

In einem ersten Schritt können Sie sich anonym und kostenlos an den Opfer-Notruf wenden. Dieser steht allen Geschlechtern offen und ist erreichbar unter 0800 112 112.

Für weibliche Opfer von Gewalt, steht zusätzlich auch die österreichische Frauenhelpline zur Verfügung. Diese ist erreichbar unter 0800 222 555.
Die Berater∙innen sind zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet und haben einen Überblick über die Stellen in Ihrer Nähe, an die Sie sich wenden können.

Ich kenne ein Opfer von Gewalt und weiß nicht, wie ich helfen kann.

Wichtig ist, dass Sie nichts tun, mit dem die betroffene Person nicht einverstanden ist. Dies kann eine große Herausforderung darstellen, aber Opfer gegen ihren Willen in ein Strafverfahren zu involvieren, kann für diese sehr belastend und auch gefährlich sein. Seien Sie geduldig! Es braucht oft mehrere Anläufe, bis ein Opfer die Kraft findet, Schritte zu setzen. Zeigen Sie Verständnis und hören Sie zu. Jeder Schritt darf nur gemeinsam mit der betroffenen Person gesetzt werden.

Sprechen Sie mit der betroffenen Person, bieten Sie ihr Ihre Unterstützung an und informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die die Person hat. Gerne können Sie mich auch als Freund∙in oder Angehörige∙r kontaktieren und mit mir in einem Erstgespräch die Optionen besprechen.

Ich habe Angst, meinen Partner zu verlassen. Wer kann mir helfen?

Die Trennungssituation kann für von häuslicher Gewalt betroffenen Personen sehr gefährlich sein. Es ist gut, dass Sie vorsichtig sind! Beziehen Sie eine Beratungsstelle in die Planung des Trennungsprozesses ein. In jedem Bundesland gibt es Gewaltschutzzentren, an die Sie sich dafür wenden können.

Eine Liste der Gewaltschutzzentren finden Sie hier: Liste der Gewaltschutzzentren

Die Beraterinnen werden Sie im Trennungsprozess und gegebenenfalls auch bei der Suche nach einer Unterkunft für Sie (und Ihre Kinder) unterstützen.

Ich wurde vergewaltigt, aber ich will nicht, dass der Täter ins Gefängnis muss.

Opfer einer Vergewaltigung zu werden, ist eine traumatisierende Erfahrung. Alle weiteren Schritte, wie die Anzeige des Verbrechens oder sogar das Aufsuchen von Hilfe, können von Unsicherheiten und sogar Schuldgefühlen begleitet sein. Das ist durchaus verständlich, schließlich ist Vergewaltigung eine sehr schwere Straftat, die mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.

Bei einer Vergewaltigung handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt. Das heißt, die Ermittlungsbehörden müssen den Fall verfolgen, sobald sie davon erfahren. Sobald Sie Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet haben, können Sie diese nicht mehr zurückziehen. Manchmal versuchen Opfer die Täter zu schützen, indem sie später sagen, sie hätten bei der Anzeige gelogen oder es wäre doch anders gewesen. Das führt zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass das Strafverfahren gegen den Täter eingestellt wird. Aber dann droht dem Opfer selbst ein Strafverfahren wegen Falschaussage. Wenn Sie Anzeige gegen den Täter erstatten, sollten Sie also sicher sein, dass Sie sie später nicht zurückziehen möchten.

Am Arbeitsplatz werde ich sexuell belästigt. Ich habe aber Angst, meinen Job zu verlieren, wenn ich es melde.

Arbeitgeber∙innen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter∙innen vor sexueller Belästigung zu schützen und umgehend darauf zu reagieren, wenn sie von einer Belästigung erfahren. Außerdem dürfen Mitarbeiter∙innen, die eine Belästigung melden, aufgrund dieser Meldung nicht nachteilig behandelt werden. Leider gibt es trotzdem immer noch Arbeitgeber∙innen, die diese gesetzlichen Verpflichtungen nicht beachten. Immer wieder kommt es zu einer Opfer-Täter-Umkehr und die betroffene Person ist zusätzlich zur Belästigung selbst auch noch mit weiteren negativen Konsequenzen konfrontiert. Es gibt aber auch viele Arbeitgeber∙innen, die das Thema sehr ernst nehmen und einer Meldung nachgehen und eine angemessene Lösung finden werden, ohne dass Sie dabei negative Konsequenzen befürchten müssen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihr∙e Arbeitgeber∙in mit einer Meldung umgehen würde, können wir in einem Erstgespräch Ihre konkrete Situation besprechen und gemeinsam eine Handlungsstrategie erarbeiten. Denn klar ist: Sie haben das Recht, sich zu wehren, wenn Sie das möchten.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft zu wenden. Diese berät unter anderem Personen, die am Arbeitsplatz auf Basis bestimmter Merkmale belästigt werden.

Am Arbeitsplatz erfahre ich Rassismus.

Rassismus ist eine (individuelle oder strukturelle) Benachteiligung aufgrund der spezifischen Art, wie eine Person von anderen gelesen, also „kategorisiert“ wird. Der österreichische Gesetzgeber hat sich dazu entschieden den Begriff „ethnische Zugehörigkeit“ zu verwenden. Dieser Begriff ist sehr weit zu verstehen: die Art wie jemand spricht (zB Akzent), wie die Person aussieht (zB Hautfarbe), welcher Religion sie angehört oder wie sie sich kleidet, können unter anderem darunterfallen. Diskriminierung aufgrund der „ethnischen Zugehörigkeit“ am Arbeitsplatz ist verboten! Dazu zählt auch, wenn Sie wegen Ihrer ethnischen Zugehörigkeit belästigt werden.

Gibt es eine (vertrauliche) Anlaufstelle an Ihrem Arbeitsplatz, können Sie sich an diese wenden, um weitere Schritte zu evaluieren. Gibt es diese nicht, so empfiehlt es sich, sich als erste Anlaufstelle beim Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) kostenlos beraten zu lassen. Selbstverständlich stehe auch ich Ihnen gerne beratend oder bei rechtlichen Schritten zur Seite.

Ich werde am Arbeitsplatz gemobbt. Was kann ich tun?

Mobbing ist zwar kein gesetzlich als solcher definierte Tatbestand und findet sich so nicht im Gesetz (ausgenommen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst). Allerdings ist es häufig möglich, auf Basis allgemeiner zivilrechtlicher Bestimmungen oder auch dem Gleichbehandlungsrecht ein rechtswidriges Verhalten aufzuzeigen. Da dazu eine gewisse juristische Erfahrung hilfreich ist, ist es bei Mobbing ratsam, wenn möglich rechtliche Beratung einzuholen, um die Situation einzuordnen.

Als ersten Schritt können Sie sich (wenn vorhanden) auch an Ihren Betriebsrat oder, sofern Sie Mitglied sind, an die Gewerkschaft wenden, um herauszufinden, welche Möglichkeiten bestehen.

Seit ich schwanger bin, werde ich schlechter behandelt als meine Kollegen. Immer wird das aber auf angeblich objektive Gründe zurückgeführt. Kann ich mich dagegen wehren?

Es ist leider immer noch gelebte Praxis in vielen Unternehmen, dass Frauen, sobald sie schwanger sind, schlechter behandelt werden als die nicht schwangeren Kolleg∙innen. Klassische Beispiele sind, dass sie von Projekten abgezogen werden, ihnen nur noch Hilfsarbeiten zugeteilt werden, Versprechungen des beruflichen Aufstiegs zurückgenommen werden, sie bei betriebsüblichen Gehaltserhöhungen übergangen werden usw. Arbeitgeber∙innen argumentieren dann häufig damit, dass der Grund nicht das Geschlecht sei, sondern der vermeintlich objektive Grund der (bevorstehenden) Abwesenheit. Tatsächlich stellen solche Handlungen aber in vielen Fällen sehr wohl eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz dar. Um die konkrete Situation und die sich daraus ergebende Handlungsmöglichkeiten einschätzen zu können, ist es sinnvoll sich rechtliche Beratung einzuholen.

Ich möchte in Väterkarenz gehen, aber mein∙e Arbeitgeber∙in hat mir mit negativen Konsequenzen gedroht, wenn ich das tue. Kann ich trotzdem gehen?

Sie haben auch als Vater das Recht auf Elternkarenz. Zudem stellt die Drohung mit negativen beruflichen Folgen wegen Väterkarenz oder Papamonat eine Verletzung des Antidiskriminierungsrechts dar. Allerdings gilt der Kündigungsschutz nach Ihrer Rückkehr aus der Karenz nicht für immer und ist keine Garantie für Diskriminierungsfreiheit. In der Praxis ist leider immer wieder zu sehen, dass Mütter und Väter nach der Rückkehr aus der Elternkarenz auf weniger interessante Posten gesetzt oder hierarchisch abgestuft werden. Zwar stellen solche Maßnahmen selbst Diskriminierungen dar, allerdings finden sich oft vermeintlich objektive Gründe für diese Veränderungen. Um solche Situationen zu vermeiden, ist es sinnvoll, bereits vor Ihrer Karenz das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber bzw Ihrer Arbeitgeberin zu suchen, möglicherweise auch unter Einbindung des Betriebsrats, der Gleichbehandlungsanwaltschaft oder einer Rechtsanwältin bzw eines Rechtsawnalts.

In unserem Unternehmen wurde zum ersten Mal ein Belästigungsfall gemeldet. Wie sollen wir als Arbeitgeber∙in darauf reagieren?

Wenn Sie als Arbeitgeber∙in noch keinen standardisierten Prozess für den Umgang mit diesem Thema haben, so ist es absolut ratsam hier externe Hilfe durch eine∙n Rechtsanwalt∙Rechtsanwältin und/oder eine∙n Krisenkommunikationsberater∙in, die auf den Bereich Diskriminierungsschutz spezialisiert sind, hinzuziehen. Denn nun entscheidet jeder Schritt darüber, ob Sie als Team am Ende gestärkt sind oder es sich zum internen, wie externen Debakel entwickelt. Zu beachten ist, dass einerseits Mitarbeiter∙innen einbezogen werden müssen, um zu verhindern, dass durch entstandene und später nicht mehr kontrollierbare Gerüchte die Situation eskaliert. Andererseits ist die Vertraulichkeit der Beteiligten zu wahren. Zudem dürfen weder Schnellschüsse hinsichtlich des Beschuldigten noch eine Reviktimisierung der (als solche gemeldeten) betroffenen Person stattfinden. Weiterführende Informationen und Beratung zu diesem Thema finden Sie außerdem unter www.upright.at.

Welche Maßnahmen können wir als Arbeitgeber∙in setzen, um unsere Mitarbeiter∙innen vor Diskriminierung zu schützen?

Kurz gesagt: Viele! Mögliche Maßnahmen reichen von einer klaren Kommunikationsstrategie, Schulungen auf allen Ebenen, der Einrichtung eines standardisierten Beschwerdeverfahrens, der Einführung eines Verhaltenskodex, der Mandatierung von Vertrauenspersonen bis hin zur Überarbeitung ihres CMS. Welche Maßnahmen konkret für Ihr Unternehmen geeignet sind, ergibt sich unter anderem aus der Größe, der Mitarbeiter∙innenstruktur, der Frage, ob es zu Kund∙innenkontakt kommt, den genutzten Kommunikationsmitteln und nicht zuletzt auch, welche Maßnahmen bereits gesetzt wurden. Gerne stehe ich Ihnen bei der Erarbeitung möglicher bzw notwendiger Maßnahmen als Unternehmensberaterin und Rechtsanwältin zur Verfügung.

Mehr Informationen hierzu finden Sie auch auf www.upright.at/faq